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Dieser Vorschlag wurde nicht berücksichtigt, weil:

Guten Tag,

Vielen Dank für Ihren Beitrag zur Ideenbox, wir haben Ihre Anmerkungen berücksichtigt.

Wir bringen keine Bodenmarkierungen an, da dies gegen die kommunale Verordnung über Werbeverfahren verstößt.

Im Übrigen stellen wir fest, dass in Städten, in denen eine solche Beschilderung eingeführt wurde, die Rückmeldungen hinsichtlich ihres tatsächlichen Nutzens für die Sauberkeit des öffentlichen Raums wenig aussagekräftig sind.

Das Team der „Boîte à idées“

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Ergänzend zu dieser Antwort finden Sie nachfolgend die geltenden Vorschriften

  • Im Rahmen von Sensibilisierungskampagnen (EauService, Plan Canopée, …) wurden bereits punktuell Bodenmarkierungen genehmigt

  • Die Bodenmarkierungen sind vorübergehend und auf einen begrenzten Bereich beschränkt

  • Recyclingstellen könnten möglicherweise gekennzeichnet werden, jedoch nicht durch Bodenmarkierungen (Verwischung, Kosten für die Instandhaltung und Erneuerung der Markierungen, Überdeckung durch Schnee, Laub)

  • Es ist wichtig zu beachten, dass es nicht immer notwendig ist, den Menschen zu sehr dabei zu helfen, den öffentlichen Raum sauber zu halten. Zu viele Informationen und Schilder können den öffentlichen Raum überladen wirken lassen und dazu führen, dass sie nicht wahrgenommen werden.


1. Rechtliche Grundlagen:

Verordnung über die Straßenverkehrszeichen

1 Zeichen und Markierungen, die in dieser Verordnung nicht vorgesehen sind, sind nicht zulässig; vorbehalten bleiben § 54 Abs. 9 und § 115.

 Abgesehen von der strengen rechtlichen Grundlage verstehe ich zwar die Absicht, aber es stellt sich die Frage: Wo hört das auf? (Ein Symbol, um die Menschen dazu anzuregen, in gemeinsamen Bereichen langsamer zu fahren, eines, um Zigaretten an der richtigen Stelle zu entsorgen, eines, um an der richtigen Stelle die Straße zu überqueren, eines, um den Wind in den richtigen Mülleimer zu werfen, noch eines, damit man seine Plastiktüte nicht auf den Boden wirft, ein weiteres, damit man sein Kind nicht auf dem Spielplatz vergisst … usw.)

2. Nachfolgend finden Sie die Richtlinien zur Bodenmarkierung sowie einige Anmerkungen und Überlegungen.

 Technische Durchführungsbestimmungen zur kommunalen Verordnung über Werbemaßnahmen vom 8. März 1994 bezüglich öffentlicher Plakatierung und städtischer Beschilderung

Art. 12 – Bodenmarkierungen im öffentlichen Raum

1 Anlässlich von Großveranstaltungen von allgemeinem Interesse kann die für die Aushangverwaltung zuständige Stelle Bodenmarkierungen genehmigen, sofern diese der Wegweisung von Personen und/oder der Öffentlichkeit dienen.

um zum Veranstaltungsort zu gelangen oder eine Route mit verschiedenen Stationen zu markieren. Jegliche kommerzielle Werbung ist untersagt.

 2 Diese Kennzeichnung muss die folgenden Bedingungen erfüllen:

 a) Dies ist nur im Rahmen von Veranstaltungen mit sehr begrenzter Dauer und auf einen begrenzten Bereich beschränkt, beispielsweise auf einem Platz, zulässig.

 b) Die Bodenmarkierungen müssen rückgängig machbar sein. Die verwendeten Verfahren dürfen nach ihrer Entfernung keine Spuren hinterlassen. Insbesondere das „Clean Tag“-Verfahren oder jedes andere Verfahren, bei dem eine

Das Reinigen der Oberfläche mit einem Hochdruckreiniger und einer Schablone, um Werbung sichtbar zu machen, ist verboten.

 3 Sofern keine ordnungsgemäß genehmigte Ausnahme vorliegt, darf die Kommunikation entweder mittels Aufklebern (ausgeschnittene Schriftzüge, Formen, Wegweiser, Plakate usw.) oder mit Schulkreide oder anderen vollständig rückgängig machbaren Verfahren erfolgen.

Sensibilisierung für Seeverschmutzung und Recycling

Avatar: Isabelle Isabelle

Nicht berücksichtigt

1. Hintergrund:

Wir haben das Glück, eine wunderschöne Seeuferlandschaft zu haben. Leider wissen nicht alle Nutzer, wie sie sich richtig verhalten sollen. Sensibilisieren wir sie dafür!

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2. Vorschlag:

Da die Stadt bereits Änderungen an den Abfallbehältern in Ouchy vorgenommen hat (super!) und zwei Recyclingstationen (PET/Alu/Glas) eingerichtet hat, warum nicht noch einen Schritt weiter gehen, um die Einwohner für das Recycling und die richtigen Verhaltensweisen zu sensibilisieren, damit das Seeufer sauber bleibt?

Wie bereits mehrere andere Städte könnte auch Lausanne neben jedem Gullydeckel Aufkleber anbringen, um die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, dass ihre auf den Boden geworfenen Abfälle im See landen (siehe Abbildungen).

Zudem könnte die Stadt spielerisch gestaltete Hinweisschilder derselben Art auf dem Boden anbringen, um die Richtung (ein Pfeil) und die Entfernung (50 m, 150 m usw.) zu den (der Öffentlichkeit unbekannten) Recyclingstellen anzuzeigen. Diese Markierungen könnten an zahlreichen wichtigen Punkten zwischen dem Haldimand-Turm, Ouchy und Vidy angebracht werden.

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3. Begründung:

Die Qualität des Sees geht uns alle an. Dies beginnt damit, die Öffentlichkeit für die richtigen Verhaltensweisen beim Abfallmanagement zu sensibilisieren.

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