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Dieser Vorschlag wurde nicht berücksichtigt, weil:

Dieser Vorschlag wird aus folgenden Gründen nicht berücksichtigt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

Bezugnehmend auf Ihre Anfrage finden Sie hier einige Argumente, die erklären, warum eine solche Struktur in Lausanne nicht existiert.

Wir haben in der Vergangenheit bereits in verschiedenen Einrichtungen in Lausanne verlängerte Öffnungszeiten angeboten. Die Öffnungszeiten reichten bis 20:30 Uhr, jedoch gab es nicht genügend Nachfrage, sodass wir einen Rückzieher machen und uns an die üblichen Schließzeiten halten mussten, die von den Einrichtungen des Réseau-L praktiziert werden.

Eine der Einrichtungen bot einen solchen Zeitplan für Krankenhauspersonal an; eine subventionierte private Kindertagesstätte in Lausanne, deren Trägerverein die Möglichkeit einer verlängerten Betreuungszeit zwischen 18:30 und 20:30 Uhr für die betroffenen Eltern eingerichtet hatte (von der Stiftung „La Source“). Diese fanden jedoch andere Alternativen, damit ihr(e) Kind(er) vor Arbeitsende nach Hause kamen. Nach etwa zwei Jahren wurden diese Öffnungszeiten mangels Nachfrage wieder eingestellt. Vor der Eröffnung der Kindertagesstätte hatte eine Umfrage unter den Eltern von „La Source“ offenbar gezeigt, dass sie an dieser Verlängerung der Öffnungszeiten interessiert waren. In der Praxis zogen sie es jedoch vor, andere Betreuungslösungen zu finden, die besser zum Tagesrhythmus und zu den Bedürfnissen ihrer Kinder passten.

Vor einigen Jahren wurde im Rahmen einer Abschlussarbeit eine Umfrage unter Eltern durchgeführt, die die Dienste einer Kindertagesstätte in Anspruch nehmen. Die Mehrheit der Eltern gab an, dass sie ihr(e) Kind(er) abends nicht in der Kindertagesstätte lassen würden und auf andere Möglichkeiten zurückgreifen würden.

Die Argumente der OAJE lauten wie folgt, falls eine Einrichtung der frühkindlichen Betreuung ihre Öffnungszeiten erweitern möchte 

„Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass die tägliche Anwesenheit jedes Betreuungspersonals bei den Kindern 8½ Stunden nicht überschreiten darf. Die Leitung muss dafür sorgen, dass das Arbeitsrecht eingehalten wird, insbesondere dass alle Arbeitnehmer Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 aufeinanderfolgenden Stunden haben (Art. 15a ArG).“

Das pädagogische Konzept muss insbesondere die Besonderheiten der Kinder berücksichtigen, die während dieser Zeiten in der Einrichtung bleiben, und wirft Fragen auf wie beispielsweise die Anpassung familiärer Rituale an die Kinderbetreuung (Pflege, Einschlafen, Abendessen usw.). Ebenso stellen sich Fragen hinsichtlich des Betreuungspersonals, spezifischer Verfahren im Bedarfs- oder Notfall (wer ist erreichbar, wie?), spezieller Möbel/Ausstattung, der Organisation usw.“


Wir haben uns bei anderen Kantonen erkundigt, und auch diese haben erweiterte Öffnungszeiten ausprobiert und sind mangels Nachfrage wieder davon abgekommen.

Abschließend lässt sich sagen, dass unter Berücksichtigung

· des rechtlichen Rahmens,

· des Antrags, der sich als unbegründet erwiesen hat

· die Möglichkeit, auf Tagesfamilienbetreuung zurückzugreifen, die eine flexiblere Betreuung bietet, insbesondere nachts für Notfälle,

„Wir haben nicht vor, eine familienergänzende Nachtbetreuung einzurichten.“


Einrichtung einer Nachtbetreuungseinrichtung für Kinder, deren Eltern abends arbeiten

Avatar: Tamara MB Tamara MB

Nicht berücksichtigt

1. Hintergrund:

In Lausanne und in verschiedenen Tätigkeitsbereichen arbeiten viele Eltern nachts oder in Spätschichten: in Notfalldiensten (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, EMUS, CTMG, usw.), im Krankenhauswesen, in der Stadtmediation, in der Straßenarbeit, in der soziokulturellen Animation, in der Sozialarbeit, in kulturellen Einrichtungen, im Hotel- und Gaststättengewerbe, in Nachtlokalen usw.

Elternpaare wechseln sich bei der Kinderbetreuung ab, doch für Alleinerziehende ist es schwierig und äußerst kostspielig, abends eine alternative Betreuungsmöglichkeit zu finden. Derzeit gibt es keine Nachtbetreuungsangebote für diese Kinder. Daher müssen einige Menschen, die nachts arbeiten, aber zu Hause keine Unterstützung haben, aufgrund fehlender Nachtbetreuung auf solche Arbeitsplätze bzw. Arbeitszeiten verzichten.

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2. Vorschlag:

Einrichtung einer Nachtbetreuungsstruktur, die Kinder in einem breiten Altersspektrum (0–11 Jahre) in verschiedenen, nach Alter gestaffelten Gruppen aufnimmt (ähnlich wie in den CVE/APEMS). Die Eltern würden ihre Kinder am späten Nachmittag/frühen Abend vor der Arbeit dort abgeben und sie morgens nach dem Aufwachen wieder abholen. Diese Nachtbetreuung würde von pädagogischem Personal betreut, das wie in den Tagesstätten ausgebildet ist. Die Tarife wären an die Nachtzeiten angepasst, blieben aber für Familien erschwinglich, insbesondere für Eltern mit geringem Einkommen.

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3. Begründung:

Es besteht ein echter Mangel an Betreuungsangeboten zu diesen Zeiten. Und in einer Stadt wie Lausanne finden viele Aktivitäten nachts statt. Diejenigen, die zu solchen, oft unregelmäßigen Zeiten arbeiten, benötigen ebenfalls eine Möglichkeit, ihre Kinder während dieser Zeit irgendwo unterbringen zu können. Die Begünstigten sind somit die Kinder, die Eltern, aber auch die Arbeitgeber der verschiedenen Branchen, die abends und nachts tätig sind.

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