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Analysen und Statistiken

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Dieser Vorschlag wurde nicht berücksichtigt, weil:

Guten Tag, sehr geehrter Herr,

Verschiedene Dienststellen der Stadt Lausanne haben Ihren Vorschlag geprüft und hier sind ihre Antworten:

Frage 1: Angesichts der Größe unserer Stadt ist es nahezu unmöglich, alle Eigentümer und Verwalter von Gebäuden, Villen oder anderen Verwaltungsgebäuden zu kennen, deren Grundstücke Laubbäume und/oder Rasenflächen beherbergen, die den Einsatz eines Rasenmähers oder sogar eines Laubbläsers oder Laubsaugers erfordern.

Frage 2: Insbesondere die Stadtverwaltung, genauer gesagt die Abteilung für Parks und Ländereien (SPADOM), hat bereits vor einigen Jahren ihre Maschinen wie kleine Kettensägen, Laubbläser und Freischneider auf Elektroantrieb umgestellt, sodass diese nun mit minimaler Lärmbelästigung arbeiten. Sobald die Hersteller solcher Gartenpflegegeräte zuverlässige elektrische Rasenmäher, Mähgeräte und andere Maschinen auf den Markt bringen, wird die Stadt innerhalb einer angemessenen Frist auf diese umsteigen. Zur Information: Beim SPADOM laufen bereits einige Pilotversuche.

Frage 3: Das Wirtschaftsamt ist befugt, wirtschaftliche Akteure aus den Bereichen Handel, Veranstaltungen oder Unternehmen finanziell zu unterstützen. Anträge auf Subventionen für den Austausch solcher Geräte fallen nicht in unseren Zuständigkeitsbereich. Allerdings erscheint es uns schwierig, eine Verpflichtung zur Verwendung bestimmter Rasenmäher anstelle anderer durchzusetzen. Es könnte jedoch möglich sein, Anreize zu schaffen. In diesem Sinne empfehlen wir Ihnen, diesen Antrag an den kommunalen Fonds für nachhaltige Entwicklung (FDD) weiterzuleiten, der für eine eventuelle Prüfung zuständig wäre. 

Frage 4: Die BVNPB (Brigade für Nachtleben und Lärmprävention) befasst sich bereits mit dieser Problematik, da sie auf alle Anrufe von Beschwerdeführern reagiert und sich vor Ort begibt, um die Lärmbelästigungen festzustellen. Dort prüft sie den Zustand der Geräte und nimmt den Dialog mit dem Nutzer auf, um im Sinne der Prävention einen Kompromiss (Nutzungszeiten, Häufigkeit usw.) zwischen dem Verursacher und dem Beschwerdeführer zu finden, der für beide Seiten zufriedenstellend ist. Es sei angemerkt, dass diese Brigade bis heute jährlich auf 2–3 Beschwerden dieser Art reagiert und noch nie Sanktionen wegen missbräuchlicher Nutzung verhängen musste. 

Was den Einsatz von Laubsaugern/-bläsern betrifft, so scheint es uns, dass die Bevölkerung allmählich auf den Missbrauch reagiert, doch bleibt dies angesichts der wenigen Beschwerden, die bei unserer Dienststelle eingehen (die letzte stammt aus dem Jahr 2018), noch recht marginal.

Daher könnten wir einen Vorschlag unterbreiten, indem wir deren Nutzung gesetzlich regeln, entweder durch eine Änderung der Allgemeinen Polizeiverordnung unter Einfügung eines Artikels wie dem unten genannten, der im Kanton Genf in Kraft ist und in der Verordnung über die öffentliche Gesundheit und Ruhe in den Artikeln 33 und 34 zu finden ist, oder:

Art. 33 Rasenmäher und Kettensägen Der Einsatz von Rasenmähern, Kettensägen oder anderen ähnlichen Geräten, deren Betrieb nicht geräuscharm ist, ist verboten: a) montags bis freitags vor 8 Uhr und nach 19 Uhr; b) samstags vor 9 Uhr und nach 18 Uhr; c) sonntags; d) an Feiertagen nach Bundes- oder kantonalem Recht.

§ 34 Laubbläser 1 Der Einsatz von Laubbläsern, deren Betrieb nicht geräuscharm ist, ist zwischen dem 1. Februar und dem 30. September verboten. 2 Zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Januar ist der Einsatz solcher Maschinen verboten: a) montags bis freitags vor 8 Uhr und nach 19 Uhr; b) samstags vor 9 Uhr und nach 18 Uhr; c) sonntags; d) an Feiertagen nach Bundes- oder kantonalem Recht; e) auf Waldwegen usw.

Dabei sei angemerkt, dass akkubetriebene Geräte, die deutlich leiser sind als benzinbetriebene, von diesem Artikel nicht betroffen sein dürften, da SPADOM bereits solche Arbeitsgeräte einsetzt, ohne dass deren Einsatz unseres Wissens nach zu Beschwerden aus der Nachbarschaft geführt hätte.

Maßnahmen gegen Lärm durch Rasenmäher, Freischneider und andere Laubbläser

Avatar: mischel mischel

Nicht berücksichtigt

1. Kontext:

In Wohnvierteln, die abseits der Hauptverkehrsstraßen liegen, sind Rasenmäher, Freischneider und Laubbläser oft eine der Hauptlärmquellen. Es wäre gut, wenn die Stadtverwaltung von Lausanne daran denken würde, diese in ihren – begrüßenswerten – Kampf gegen den städtischen Lärm einzubeziehen.

2. Vorschlag:

Ich schlage vor, dass die Stadtverwaltung eine Kampagne gegen den Lärm der oben genannten Gartengeräte startet, indem sie:

  1. eine Informationskampagne bei Hausmeistern und/oder Hausverwaltungen sowie bei Gartenbesitzern durchführen, um sie für das Problem zu sensibilisieren,

  2. alle von den Gärtnern der Gemeinde verwendeten benzinbetriebenen Geräte so schnell wie möglich durch elektrische und/oder manuelle Modelle zu ersetzen, wobei beim Kauf die leisesten Modelle bevorzugt werden sollen – sofern dies nicht bereits geschehen ist,

  3. Zuschüsse – oder andere Anreize – für Hausverwaltungen oder Privatpersonen anzubieten, die ihr benzinbetriebenes Gerät durch ein handbetriebenes oder elektrisches Gerät ersetzen möchten,

  4. führt regelmäßig Lärmmesskampagnen in den verschiedenen Stadtvierteln durch, um Probleme – die möglicherweise von Anwohnern gemeldet wurden – zu identifizieren und zu versuchen, eine Lösung zu finden, z. B. im Dialog mit dem Nutzer des Geräts,

  5. usw.


3. Begründung:

Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Lausanne leiden unter Lärm, und jede Maßnahme, die zu dessen Reduzierung beiträgt, kommt daher der gesamten Bevölkerung zugute.

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