Zu Hauptinhalten überspringen

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um die grundlegenden Funktionalitäten der Website zu gewährleisten und Ihr Online-Erlebnis zu verbessern. Sie können jederzeit die Verwendung der Cookies konfigurieren und akzeptieren oder Ihre Zustimmungsoptionen ändern.

Notwendige

Präferenzen

Analysen und Statistiken

Originaltext anzeigen Warnung: Inhalt könnte automatisch übersetzt werden und nicht 100% korrekt sein.
Dieser Vorschlag wurde ausgewählt, weil:

Der Stadtverwaltung liegt es am Herzen, alles zu tun, um die durch den Straßenverkehr verursachten Belastungen zu verringern, die sich auf die Gesundheit der Einwohner von Lausanne und die Umwelt auswirken. Die Auswirkungen des Straßenverkehrs sind dokumentiert und erwiesen; aus diesem Grund werden seit mehreren Jahren verschiedene Maßnahmen entwickelt, darunter die Einrichtung von verkehrsberuhigten Zonen und ab Ende dieses Jahres die Einführung einer nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf den meisten Hauptverkehrsachsen der Stadt.

Die Stadtverwaltung teilt Ihre Ansicht, dass der Verkehr auf dem gesamten kommunalen Straßennetz gedrosselt werden muss. Die Einrichtung von Tempo-Drosselungszonen muss jedoch den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen und erfordert die Entwicklung von Projekten mit Maßnahmen, die die Geschwindigkeit tatsächlich verringern. Aus diesem Grund wird derzeit eine Studie durchgeführt, um eine Strategie für die Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungszonen auf dem gesamten Stadtgebiet zu erarbeiten, mit dem Ziel, diese in den kommenden Jahren schrittweise umzusetzen.

In Erwartung der Ergebnisse der oben genannten Studie wird nach dem Sommer dank der Einführung der „30 km/h nachts“-Regelung eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der Verringerung der Lärmbelästigung durch den Straßenverkehr erwartet.

Die Annehmlichkeit von 30 km/h

Avatar: Olivier Sillig Olivier Sillig

Zurückgestellt

1. Hintergrund:

Der Straßenverkehr in der Stadt Lausanne

--------------------

2. Vorschlag:

Bis Ende 2022 soll die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h über die Fußgängerzonen hinaus auf alle kommunalen Straßen ausgeweitet werden.


--------------------

3. Begründung:

Möge Lausanne eine Vorreiterrolle für eine glückliche und unausweichliche Zukunft einnehmen.


Kommentar

Bestätigen

Bitte melden Sie sich an

Das Passwort ist zu kurz.

Teilen