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Analysen und Statistiken

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Dieser Vorschlag wurde nicht berücksichtigt, weil:

Guten Tag,

Bezugnehmend auf Ihre Anmerkung finden Sie nachfolgend unsere Antwort:

Dieser Flughafen wird von der „Aéroport de la région Lausanne-Blécherette S.A.“ (ARLB) auf der Grundlage einer bis 2037 gültigen Bundeskonzession und eines separaten, unbefristeten kommunalen Baurechts betrieben, das bis zum Frühjahr 2069 gültig ist. Somit ist die Gemeinde derzeit nicht allein befugt, diesen Flughafen zu schließen oder eine bestimmte Art von Flügen zu verbieten. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) fungiert als Aufsichtsbehörde und gewährleistet, dass der Betrieb dieses Flughafens insbesondere den geltenden gesetzlichen Umwelt- und Sicherheitsauflagen entspricht. La Blécherette ist als Flughafen für Geschäfts-, Tourismus-, Arbeits-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Sportflüge definiert. Er spielt insbesondere im Bereich der fliegerischen Aus- und Fortbildung eine wichtige Rolle.

Vor diesem Hintergrund setzt sich die Stadt Lausanne seit mehreren Jahren dafür ein, Lärmbelästigungen aus verschiedenen Quellen, darunter der Straßenverkehr, aber auch der Flugverkehr, in Abstimmung mit den verschiedenen betroffenen Akteuren zu reduzieren. So finden seit 2016 regelmäßige Sitzungen zwischen dem Kanton, der Stadt, den Anwohnern und den Flughafenbetreibern statt.

Parallel dazu hat die Stadt ein auf Akustik spezialisiertes Büro beauftragt, vor Ort Messungen in zwei Stadtteilen entlang der Achse des südlichen Flughafenkorridors durchzuführen, um den von den Anwohnern wahrgenommenen Lärm lokal zu quantifizieren. Die Ergebnisse zeigen eine tatsächliche und wahrscheinliche Lärmbelästigung in der Nähe des Flughafens am „Chemin de Pierrefleur“, während die Belästigung am weiter entfernten Punkt, der „Avenue de Montoie“, kaum erkennbar ist. Die Lärmmessungen haben zudem gezeigt, dass einige wenige, nach wie vor sehr laute Flugzeuge vorherrschen, deren Überflug einen erheblichen Lärm verursacht. Wir können ferner feststellen, dass dieser in der Nähe des Flughafens auftretende, erhebliche Lärm angesichts einer relativ geringen Anzahl sehr lauter Vorfälle, die zudem ausschließlich tagsüber auftreten, relativiert werden muss.

Angesichts dieser tatsächlich gemessenen Belästigungen und mit dem Ziel, eine gute Lebensqualität für die Bewohner der bestehenden und zukünftigen Stadtteile zu gewährleisten, wollte die Stadt Lausanne über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen und die Betreibergesellschaft dazu anhalten, die Belästigungen für die angrenzenden Stadtteile zu verringern. Die Umsetzung dieses Vorhabens erfolgte durch die Unterzeichnung einer Absichtserklärung am 2. Oktober 2018, die die ARLB und die Stadt Lausanne verpflichtet.

Diese Absichtserklärung mit einer Laufzeit von 5 Jahren behandelt insbesondere folgende Punkte:

— eine Nord-Süd-Aufteilung des Flugverkehrs, wobei Flüge in Richtung Norden bevorzugt werden;

— Maßnahmen, insbesondere finanzieller Art, zur Begrenzung von Belästigungen und zur Förderung von Innovationen für eine Erneuerung der Flugzeugflotte, insbesondere für Flugschulen;

— die Einführung regelmäßiger Treffen zwischen der ARLB und der ADRB (Vereinigung zur Verteidigung der Anwohner der Blécherette).

Die Überwachung der Auswirkungen dieser Maßnahmen wird im Rahmen der jährlichen Abstimmungssitzungen zwischen der ARLB, der ADRB und der Gemeinde behandelt. Sie wird entsprechend den Ergebnissen bewertet, analysiert und angepasst. Konkret ist die Anzahl der Flüge in Richtung Süden in den Jahren 2018 und 2019 im Vergleich zu den Vorjahren um 10 % zurückgegangen.

Für weitere Einzelheiten laden wir Sie ein, den Vorbericht Nr. 2019/15 vom 11. April 2019 einzusehen: https://www.lausanne.ch/apps/actualites/index.php?actu_id=50880




STOP dem Lärm

Avatar: Denonciation Denonciation

Nicht berücksichtigt

1. Hintergrund:

Was für eine gute Idee, um die Entscheidung voranzutreiben, die Flugschulen in La Blécherette zu verbieten, deren Flugzeuge immer wieder über den Köpfen der Bewohner im Westen von Lausanne kreisen. Ein Skandal in Bezug auf Lärm, Umweltverschmutzung und Sicherheit. STOP.

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2. Vorschlag:

Beschreiben Sie Ihren Vorschlag. Im weiteren Verlauf des Prozesses können Sie Bilder oder Dateien hinzufügen.

Diese Plattform dient dazu, Vorschläge von Einwohnerinnen und Einwohnern zu sammeln und darauf einzugehen, die:

  • Erfordern das Eingreifen öffentlicher Dienste, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen;

  • Zielen auf die Verbesserung der Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner ab;

  • Beziehen sich nicht auf Feststellungen im Zusammenhang mit unsoziales Verhalten (Graffiti, Belästigungen, Straftaten usw.), die stattdessen bei der Polizei gemeldet werden können;

  • Bezieht sich nicht auf die Beantragung von Finanzmitteln oder Fördermitteln;

  • verfolgen keinen gewinnorientierten Zweck.


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3. Begründung:

Sagen Sie uns, warum es wichtig ist, dass die Stadtverwaltung von Lausanne Ihren Vorschlag berücksichtigt? – Wer wird davon profitieren? Welche Vorteile werden die Betroffenen aus Ihrer Idee ziehen?

Kommentar

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