Die Stadtverwaltung stellt die Reduzierung der Lichtverschmutzung, Energieeinsparungen und die nächtliche Verschönerung von Lausanne in den Mittelpunkt des „Plan lumière II“.
Dieser Plan schlägt einen neuen Ansatz für die Straßenbeleuchtung vor. Das Gebiet von Lausanne wird in vier Zonen unterteilt, die je nach Nachtzeit unterschiedlich beleuchtet werden. Die Beleuchtung basiert auf einem „dunklen Raster“, das einen besseren Schutz der Artenvielfalt und der menschlichen Gesundheit ermöglicht.
Die Lichtemissionen haben sich in den letzten 30 Jahren mehr als verdoppelt, und die Fläche mit natürlicher Dunkelheit nimmt in der Schweiz stetig ab. Sie bedeckt mittlerweile weniger als 20 % der Schweiz. Darüber hinaus führt eine übermäßige oder unnötige Straßenbeleuchtung zu Energieverschwendung.
Die Stadt Lausanne hat beschlossen, ihre Straßenbeleuchtung neu zu gestalten, um nur dann Licht zu spenden, wenn es sinnvoll ist und zu den Zeiten, zu denen es notwendig ist, wobei die Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. Um dieses Ziel zu erreichen, stützt sich der Beleuchtungsplan II (Vorbericht Nr. 2023/63) auf drei Schwerpunkte:
Energieeffizienz: Der Beleuchtungsplan sieht bis 2033 eine Senkung des Verbrauchs der öffentlichen Beleuchtung um 50 % vor (im Vergleich zu 2019). Zu diesem Zweck werden bis 2033 100 % der Leuchten mit LEDs ausgestattet sein (derzeit 42 %), die so programmiert sind, dass die Helligkeit in den frühen Nachtstunden gedimmt oder das Licht ganz ausgeschaltet wird.
Das „schwarze Netz“: Licht dort ausschalten, wo es nicht unbedingt notwendig ist
Nächtliche Attraktivität im Einklang mit städtebaulichen Entwicklungen: Die Stadt bei Nacht verschönern, Orte des nächtlichen sozialen und kulturellen Lebens hervorheben und die Feierlichkeiten zum Jahresende begleiten.
Das Stadtgebiet von Lausanne ist in vier Zonen unterteilt, die je nach Nachtzeit unterschiedlich beleuchtet werden:
Zone 1: Die in Bezug auf die Artenvielfalt sensibelste Zone, die daher am wenigsten beleuchtet wird. Sie befindet sich in den dünn besiedelten Randgebieten, in der Nähe von Parks und Gewässern und wird nachts kaum genutzt. Die Beleuchtung wird dort, wo immer möglich, abgeschaltet. Die Situationen werden unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit von Fall zu Fall geprüft.
Zone 2: sensibler Bereich hinsichtlich der Artenvielfalt. Da es sich um ein stark besiedeltes Gebiet handelt, ist die nächtliche Nutzung gering und es gibt vorwiegend Wohngebiete. Daher ist es sinnvoll, die Beleuchtung zwischen 22:00 Uhr oder 00:30 Uhr und 5:30 Uhr oder 6:30 Uhr abzuschalten, um die Tier- und Pflanzenwelt sowie den Schlaf zu schützen. Die verwendeten Lichtquellen weisen eine wärmere Farbtemperatur (2200 K) auf, die von nachtaktiven Tieren besser vertragen wird.
Zone 3: dicht besiedelt, jedoch mit wenig nächtlichem Leben. Die Farbtemperatur wechselt auf 2700 K als Übergang zum Aktivitätsbereich. Die Beleuchtung ist so ausgelegt, dass die Helligkeit im Laufe der Nacht schrittweise reduziert wird.
Zone 4: Ausgehviertel mit bedeutenden sozialen und kulturellen Aktivitäten. Die Beleuchtung wird eine Farbtemperatur von 3000 K haben und kreativer gestaltet sein, um die Stadt bei Nacht zu verschönern und den öffentlichen Raum lebendiger und geselliger zu machen. Außerdem ist eine Reduzierung der Lichtintensität im Laufe der Nacht vorgesehen.
Teilen